Praxispartner-Bedingungen
Vertragspartner
IVG Holding B.V., handelnd unter der Marke „Vitalmyn“
Harmenkaag 1, 1741 LA Schagen, Niederlande
Vertreten durch: Ivar Vethman (Bestuurder)
Kamer van Koophandel (KvK) 75953390 · BTW-id: NL860455348B01
E-Mail: kontakt@vitalmyn.com
„Vitalmyn“ bezeichnet in diesen Bedingungen die IVG Holding B.V.
§ 1 Gegenstand, Kostenfreiheit
(1) Vitalmyn stellt Praxispartnern eine Plattform zur Verfügung, über die sie Produktempfehlungen („Protokolle“) für ihre Patienten erstellen. Vitalmyn verkauft die Produkte im eigenen Namen (Verkäufer), lagert und versendet.
(2) Registrierung und Nutzung der Plattform sind für Praxispartner kostenlos. Die künftige Einführung von Nutzungsentgelten bleibt Vitalmyn vorbehalten; sie wird nach § 11 angekündigt.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Praxispartner können Heilpraktiker mit gültiger Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz sein. Die Erlaubnis ist nach der Registrierung nachzuweisen; bis zur Prüfung durch Vitalmyn können keine Protokolle versendet werden.
(2) Vertragspartner kann eine natürliche Person oder eine Praxisgesellschaft gleich welcher Rechtsform sein. Auszahlungen erfolgen an den Vertragspartner (§ 6).
(3) Für die Auszahlung erforderlich: Steuernummer, Angabe Kleinunternehmerstatus (§ 19 UStG), Zustimmung zur Gutschrift-Abrechnung (§ 6), IBAN. Steuerliche und gewerbliche Pflichten aus der Teilnahme liegen beim Praxispartner; Vitalmyn stellt Informationsmaterial bereit, prüft aber nicht.
§ 3 Rollen, Unabhängigkeit
(1) Der Praxispartner empfiehlt Produkte ausschließlich im Rahmen seiner eigenen heilkundlichen Tätigkeit und Verantwortung. Vitalmyn nimmt keinen Einfluss auf Inhalt oder Umfang von Empfehlungen; es bestehen keine Absatzvorgaben, Mindestmengen oder Vertriebspflichten.
(2) Der Praxispartner ist nicht Handelsvertreter, nicht Erfüllungsgehilfe und nicht Vertreter von Vitalmyn.
(3) Vitalmyn erbringt keine heilkundlichen Leistungen und gibt keine medizinischen Empfehlungen. Protokolle sind Empfehlungen des Praxispartners in dessen eigener Verantwortung. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel.
§ 4 Protokolle, Pflichten des Praxispartners
(1) Protokolle enthalten Produkte, Dosierung und Dauer sowie optional ein Freitextfeld. Im Freitextfeld sind krankheitsbezogene oder gesundheitsbezogene Werbeaussagen über Produkte unzulässig.
(2) Der Praxispartner erstellt Protokolle nur für Personen, mit denen eine eigene Behandlungs-/Beratungsbeziehung besteht.
(3) Die Information seiner Patienten über seine Vergütung (§ 5a UWG) liegt in der Verantwortung des Praxispartners.
§ 5 Vergütung
(1) Der Praxispartner erhält eine prozentuale Vergütung auf die über seine Protokolle zustande gekommenen Käufe. Höhe und Berechnungsbasis werden im Praxispartner-Konto ausgewiesen.
(2) Rabatt-Dial: Der Praxispartner kann seine Vergütung ganz oder teilweise als Preisnachlass an den jeweiligen Patienten weitergeben. Bei vollständiger Weitergabe entfällt die Vergütung.
§ 6 Abrechnung, Auszahlung
(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Die Zustimmung zur Abrechnung per Gutschrift erteilt der Praxispartner gesondert im Praxispartner-Konto. Widerspricht der Praxispartner einer Gutschrift nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt sie als anerkannt.
(2) Vergütungen entstehen erst nach ungenutztem Ablauf der Widerrufsfrist der jeweiligen Bestellung. Bei Widerruf, Rückabwicklung oder Zahlungsausfall entfällt die Vergütung; bereits ausgezahlte Beträge werden mit Folgegutschriften verrechnet.
(3) Die Auszahlung erfolgt monatlich auf die hinterlegte IBAN; ein Mindestguthaben besteht nicht.
§ 7 Daten
(1) Patientendaten aus Protokollen verarbeitet Vitalmyn ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß Datenschutzerklärung; keine Werbenutzung, kein Tracking im eingeloggten Bereich.
(2) Vitalmyn darf aggregierte, nicht personenbezogene Auswertungen (SKU-/Praxisebene) für Sortiment und Logistik nutzen. Auswertungen auf Patientenebene finden nicht statt.
(3) Vitalmyn und der Praxispartner verarbeiten Patientendaten jeweils in eigener Verantwortung. Sie unterrichten einander unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die den jeweils anderen betreffen, und leiten Anfragen von Patienten oder Aufsichtsbehörden, die die Verarbeitung durch den anderen betreffen, unverzüglich an diesen weiter.
(4) Der Praxispartner hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Vitalmyn unverzüglich, wenn er eine unbefugte Nutzung seines Kontos bemerkt.
§ 8 Geistiges Eigentum
(1) An der Plattform, ihrer Software, ihren Texten, den Katalog- und Produktdaten, den Marken und der Gestaltung stehen alle Rechte Vitalmyn oder ihren Lizenzgebern zu.
(2) Der Praxispartner darf diese Inhalte nur zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieses Vertrags verwenden. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe ist unzulässig.
§ 9 Haftung, Freistellung
(1) Die Haftung von Vitalmyn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Vitalmyn schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.
(3) Der Praxispartner stellt Vitalmyn von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Empfehlungen, dem Inhalt seiner Protokolle oder einem Verstoß gegen § 4 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 10 Laufzeit, Beendigung
(1) Der Vertrag läuft unbefristet; beide Seiten können mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (insb. bei Verstößen gegen § 4) bleibt unberührt.
(2) Mit Wirksamwerden der Kündigung enden Zuordnung und Vergütung; bis dahin entstandene Vergütungen werden abgerechnet.
(3) Ruht oder erlischt die Heilpraktiker-Erlaubnis, ruht das Konto.
§ 11 Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen werden mit einem Vorlauf von 2 Wochen in Textform angekündigt. Widerspricht der Praxispartner nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Widerspricht der Praxispartner, kann er den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt niederländisches Recht. Gerichtsstand ist Amsterdam, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026