Rentenpflicht für selbstständige Heilpraktiker

Müssen selbstständige Heilpraktiker in die Rentenversicherung einzahlen? Was heute gilt, was die geplante Rentenpflicht ändern würde und was sie 2026 kostet.

Vitalmyn TeamRedaktionVeröffentlicht 26. Oktober 20268 Min. Lesezeit
Eine Frau sitzt an einem Holzschreibtisch, liest einen ausgedruckten Brief und telefoniert dabei.

Ein selbstständiger Heilpraktiker muss 2026 nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, solange die Praxis Patienten behandelt. Die Pflicht kann schon heute greifen, wenn du Kurse gibst oder überwiegend für einen Auftraggeber arbeitest. Eine geplante Reform würde eine Rentenpflicht für neue Selbstständige bringen, doch einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.

Als Heilpraktiker sorgst du selbst für dein Alter vor. Niemand zahlt Rentenbeiträge für dich. Seit dem Sommer 2026 ist die Rentenpflicht für Selbstständige ständig in den Nachrichten. Dieser Ratgeber zeigt, was heute gilt, was nur geplant ist und was die gesetzliche Rente kostet.

Müssen selbstständige Heilpraktiker in die Rentenversicherung einzahlen?

Nicht für die Praxis selbst. Das deutsche Rentenrecht lässt die meisten Selbstständigen ihre Altersvorsorge selbst regeln. § 2 SGB VI zählt die Gruppen von Selbstständigen auf, die einzahlen müssen, etwa Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen und Handwerker. Eine Praxis, die eigene Patienten behandelt, steht nicht auf dieser Liste.

Die gesetzliche Rentenversicherung führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Angestellte zahlen automatisch ein, und ihr Arbeitgeber trägt die Hälfte. Ein selbstständiger Heilpraktiker, der nicht auf der Liste steht, kann freiwillig beitreten (§ 7 SGB VI) und den Betrag zwischen einem Mindest- und einem Höchstbeitrag wählen.

Ärzte, Apotheker und Anwälte haben eigene Versorgungswerke, die sie von der gesetzlichen Rente befreien (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Heilpraktiker haben keine Kammer und kein solches Versorgungswerk. Was der Staat für Selbstständige ohne Pflichtsystem beschließt, trifft Heilpraktiker deshalb direkt.

Wann muss ein Heilpraktiker schon nach heutigem Recht zahlen?

Wenn ein Teil deiner Arbeit in eine der aufgezählten Gruppen fällt. Für einen Heilpraktiker heißt das meist Unterricht oder Arbeit überwiegend für einen Auftraggeber. In beiden Fällen gilt die Pflicht nur, wenn du niemanden über der Minijob-Grenze beschäftigst. Die Tätigkeit muss 2026 außerdem mehr als 603 Euro im Monat einbringen.

Drei Fragen zeigen, ob ein selbstständiger Heilpraktiker nach heutigem Recht in die gesetzliche Rente einzahlen muss.
Drei Fragen zeigen, ob ein selbstständiger Heilpraktiker nach heutigem Recht in die gesetzliche Rente einzahlen muss.

Du gibst Kurse oder Unterricht

Selbstständige Lehrer müssen in die gesetzliche Rente einzahlen, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Die DRV versteht Unterricht weit. Als Beispiele nennt sie Dozenten an der Volkshochschule, Trainer für Gesundheits- oder Sportkurse und Coaches (DRV zu selbstständigen Lehrern).

Für einen Heilpraktiker kann das heißen: Unterricht an einer Heilpraktikerschule, ein Kurs an der Volkshochschule oder Entspannungskurse. Die Pflicht gilt für den Unterricht, nicht für die Behandlung. Wenn du beides machst, frag die DRV, welches Einkommen sie für den Beitrag zählt.

Du arbeitest überwiegend für einen Auftraggeber

Der zweite Fall ist die Arbeit für einen Hauptauftraggeber. Nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI musst du einzahlen, wenn du keine versicherungspflichtigen Angestellten hast. Außerdem musst du auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeiten.

Ein Heilpraktiker, der freiberuflich nur für eine Klinik, ein Kurhaus oder eine Arztpraxis arbeitet, kann unter diese Regel fallen. Für Gründer gibt es eine Erleichterung. Wer in diese Gruppe fällt, kann sich für drei Jahre nach dem ersten Start in die Selbstständigkeit von der Pflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1a SGB VI). Stell den Antrag innerhalb von drei Monaten, damit die Befreiung ab Beginn gilt.

Wenn du wie ein Angestellter arbeitest, mit festen Zeiten und nach den Weisungen eines anderen, stellt sich eine andere Frage. Vielleicht bist du gar nicht selbstständig. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV (§ 7a SGB IV) klärt das, bevor es um Geld geht.

Personal und die Einkommensgrenze

Zwei Dinge heben die Pflicht für Lehrer und für die Arbeit bei einem Auftraggeber auf. Das erste ist ein Angestellter, der mehr als die Minijob-Grenze verdient, denn Minijobber zählen hier nicht als Arbeitnehmer (§ 2 SGB VI). Das zweite ist ein geringes Einkommen, denn eine Tätigkeit, die 2026 nicht mehr als 603 Euro im Monat einbringt, ist versicherungsfrei (§ 5 Abs. 2 SGB VI).

Deine SituationRentenpflicht heute?Regel
Praxis, die eigene Patienten behandeltNein, freiwillige Mitgliedschaft möglich§ 2 und § 7 SGB VI
Kurse oder Unterricht, kein Personal über der Minijob-GrenzeJa, für den Unterricht§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI
Fast das ganze Einkommen von einem Auftraggeber, kein Personal über der Minijob-GrenzeJa, Gründer können drei Jahre befreit werden§ 2 Satz 1 Nr. 9 und § 6 Abs. 1a SGB VI
Unterricht oder ein Auftraggeber, mit einem Angestellten über der Minijob-GrenzeNein§ 2 SGB VI
Tätigkeit, die 603 Euro im Monat oder weniger einbringtNein§ 5 Abs. 2 SGB VI

Was würde die geplante Rentenpflicht für Selbstständige ändern?

Sie würde Selbstständige als Gruppe in die gesetzliche Rente holen. Die Rentenkommission des Bundes (Alterssicherungskommission) hat das am 23. Juni 2026 vorgeschlagen. Am 2. Juli 2026 erklärte die Koalition, dass sie alle 33 Empfehlungen umsetzen will. Stand 25. Oktober 2026 ist kein Gesetzentwurf veröffentlicht.

Die Regierung will das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen (FAQ der Bundesregierung, 2. Juli 2026). Die Empfehlung 22 der Kommission regelt die Einzelheiten für Selbstständige. Die Übersicht unten folgt der Auswertung des Verbands der Gründer und Selbstständigen VGSD (VGSD, 23. Juni 2026).

PunktWas die Kommission vorschlägtNoch offen
Neue SelbstständigeWer nach einem Stichtag startet und kein Pflichtsystem hat, zahlt in die gesetzliche Rente ein, ohne AuswegDer Stichtag
Bestehende SelbstständigeEbenfalls erfasst, können sich aber ohne Begründung befreien lassen (Opt-out)Wie und bis wann die Befreiung geht
StartphaseDrei Jahre zum halben Regelbeitrag, einmal im BerufslebenEndgültige Höhe und Regeln
VersorgungswerkeMitglieder bleiben in ihrem eigenen VersorgungswerkHeilpraktiker haben keins

Für eine Praxis, die schon geöffnet ist, ändert sich heute nichts. Das Opt-out würde dir deine eigene Vorsorge lassen, doch wie es funktioniert, entscheidet das Gesetz. Für einen Heilpraktiker, der seine Praxis nach dem Stichtag eröffnet, würde die gesetzliche Rente zur Pflicht.

Manche Websites schreiben schon, dass die Pflicht 2027 beginnt. Dieses Datum ist ein politisches Ziel und hat noch keine Rechtskraft. Plane mit den Regeln, die heute gelten, und prüfe erneut, sobald das Bundesarbeitsministerium seinen Entwurf veröffentlicht.

Was kostet die gesetzliche Rente einen Selbstständigen 2026?

Du zahlst 18,6 Prozent des Einkommens, nach dem sich dein Beitrag richtet, und zwar ganz allein. Ohne Einkommensnachweis ist das 2026 der Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat. Mit deinem Einkommensteuerbescheid kannst du stattdessen auf deinen echten Gewinn zahlen, zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro im Monat.

Die vier Beitragsstufen für Selbstständige in der gesetzlichen Rente 2026.
Die vier Beitragsstufen für Selbstständige in der gesetzlichen Rente 2026.

Die Regeln stehen in § 165 Abs. 1 SGB VI, und die DRV veröffentlicht die Werte jedes Jahr (DRV, Werte 2026). Der Regelbeitrag geht von einem Einkommen in Höhe der Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat aus. In den ersten drei Kalenderjahren nach dem Start gilt die Hälfte, also 367,82 Euro im Monat.

Ist dein Gewinn niedriger oder höher, schick der DRV deinen letzten Einkommensteuerbescheid innerhalb von zwei Monaten, nachdem du ihn bekommen hast. Der Beitrag richtet sich dann nach diesem Gewinn. Er fällt nie unter 18,6 Prozent von 603 Euro und endet an der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat (§ 159 SGB VI).

Dafür erwirbst du Rentenansprüche und einen Schutz, falls Krankheit dich erwerbsunfähig macht (DRV, Selbstständige). Deine Beiträge zählen bei der Einkommensteuer außerdem als Altersvorsorgeaufwendungen, bis zu einer jährlichen Höchstgrenze (§ 10 EStG). Für Einnahmen aus Unterricht können auch eigene Umsatzsteuerregeln gelten. Unser Ratgeber zur Umsatzsteuer für Heilpraktiker erklärt die Befreiung für Heilbehandlungen und ihre Grenzen.

Was solltest du jetzt tun?

Prüfe jede bezahlte Tätigkeit mit den drei Fragen, melde eine Pflicht innerhalb von drei Monaten und achte auf den Gesetzentwurf. Die DRV kann Beiträge bis vier Jahre nach Ablauf des Jahres nachfordern, in dem sie fällig wurden (§ 25 SGB IV). Wurden sie vorsätzlich vorenthalten, beträgt die Frist dreißig Jahre.

  1. Liste jede bezahlte Tätigkeit auf: Behandlung, Kurse, Lehraufträge und freie Mitarbeit für eine Klinik oder eine andere Praxis.
  2. Prüfe für jeden Unterricht und jede Arbeit für einen Hauptauftraggeber dein Personal und die Grenze von 603 Euro für 2026.
  3. Wenn die Pflicht greift, melde dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit bei der DRV (§ 190a SGB VI).
  4. Wenn du in deinen ersten drei Jahren der Selbstständigkeit für einen Auftraggeber arbeitest, beantrage die Befreiung für Gründer innerhalb von drei Monaten.
  5. Ist eine Frist verstrichen, wende dich an die DRV, um es zu klären.
  6. Wenn dich ein Vertrag unsicher macht, ob du überhaupt selbstständig bist, beantrage ein Statusfeststellungsverfahren.
  7. Verfolge die Reform über das Bundesarbeitsministerium und deinen Berufsverband, und notiere dir den Stichtag, sobald er feststeht.
  8. Nutze die kostenlose Beratung der DRV und plane die Beträge mit deinem Steuerberater.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen eigenen Fall sprich mit deinem Steuerberater, der DRV oder einem Anwalt. Alle Gesetzestexte wurden am 25. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen.

Über diesen Blog

Diesen Blog schreibt das Team von Vitalmyn. Wir bauen einen Bestelldienst für Praxisempfehlungen und schreiben Ratgeber zur geschäftlichen Seite einer Heilpraktikerpraxis in Deutschland.

Häufige Fragen

Müssen selbstständige Heilpraktiker in die Rentenversicherung einzahlen?

Nicht für eine Praxis, die eigene Patienten behandelt. § 2 SGB VI zählt die Gruppen von Selbstständigen auf, die einzahlen müssen, und Heilpraktiker gehören nicht dazu. Die Pflicht kann für Unterricht oder für Arbeit überwiegend für einen Auftraggeber gelten. Sie entfällt, wenn du jemanden über der Minijob-Grenze beschäftigst oder die Tätigkeit 2026 höchstens 603 Euro im Monat einbringt.

Gibt es ab 2027 eine Rentenpflicht für alle Selbstständigen?

Noch nicht. Die Rentenkommission des Bundes hat sie am 23. Juni 2026 empfohlen, und die Koalition will die Empfehlungen umsetzen. Stand 25. Oktober 2026 sind weder ein Gesetzentwurf noch ein Stichtag veröffentlicht.

Muss ich Rentenbeiträge zahlen, wenn ich an einer Heilpraktikerschule unterrichte?

Das kann sein. Selbstständige Lehrer sind nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI pflichtversichert, wenn sie niemanden über der Minijob-Grenze beschäftigen. Der Unterricht muss außerdem 2026 mehr als 603 Euro im Monat einbringen. Die Pflicht gilt für den Unterricht, nicht für deine Praxis.

Was kostet die gesetzliche Rente einen Selbstständigen 2026?

Der Regelbeitrag beträgt 735,63 Euro im Monat, in den ersten drei Kalenderjahren 367,82 Euro. Mit einem Einkommensteuerbescheid kannst du stattdessen 18,6 Prozent deines echten Gewinns zahlen, mindestens 112,16 und höchstens 1.571,70 Euro im Monat.

Kann ein Heilpraktiker freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen?

Ja. Wer nicht pflichtversichert ist, kann nach § 7 SGB VI freiwillige Beiträge zahlen und die Höhe zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wählen.

Quellen

  1. § 2 SGB VI, versicherungspflichtige Selbstständige
  2. § 5 SGB VI, Versicherungsfreiheit bei geringfügiger selbstständiger Tätigkeit
  3. § 6 SGB VI, Befreiung für Versorgungswerke und Existenzgründer
  4. § 7 SGB VI, freiwillige Versicherung
  5. § 159 SGB VI, Beitragsbemessungsgrenze
  6. § 165 SGB VI, Beitragspflichtige Einnahmen Selbstständiger
  7. § 190a SGB VI, Meldepflicht innerhalb von drei Monaten
  8. § 7a SGB IV, Statusfeststellungsverfahren
  9. § 25 SGB IV, Verjährung von Beitragsansprüchen
  10. Bundesregierung, FAQ zum Bericht der Rentenkommission, 2. Juli 2026
  11. VGSD, was die Empfehlungen der Rentenkommission für Selbstständige bedeuten, 23. Juni 2026
  12. Deutsche Rentenversicherung, selbstständige Lehrer
  13. Deutsche Rentenversicherung, Selbstständige
  14. Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026 für Selbstständige

Geschrieben von

Vitalmyn Team

Redaktion

Wir bauen den Bestellservice für Therapeuten-Empfehlungen. Hier schreiben wir auf, was wir über Empfehlung, Praxisfinanzen und Werberecht lernen, damit du es nicht selbst zusammensuchen musst.

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