GebüH-Rechner: das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, durchsuchbar
Jede Ziffer des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) mit ihrer Gebührenspanne. Hake an, was du gemacht hast, trag dein Honorar ein und kopiere die Rechnungszeilen.
Verzeichnis in der Fassung von 1985. Tabelle geprüft am 15. Oktober 2026.
147 von 147 Ziffern
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), alle Ziffern und Gebührenspannen in Euro
Auswählen
Ziffer
Leistung
Spanne
Dein Honorar
1
Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung
12,30 - 20,50
-
2
Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie
15,40 - 41,00
-
3
Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers
4,50
-
4
Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung
16,40 - 22,00
-
5
Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung
8,20 - 20,50
-
6
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit
17,00 - 24,50
-
7
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr
19,50 - 28,50
-
8
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags
15,40 - 27,00
-
9.1
Hausbesuch, einschließlich Beratung, bei Tag
21,50 - 29,50
-
9.2
Hausbesuch, einschließlich Beratung, in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)
24,00 - 32,00
-
9.3
Hausbesuch, einschließlich Beratung, bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen
27,50 - 36,50
-
10.1
Wegegeld (bis 2 km) für jede angefangene Stunde bei Tag
5,50
-
10.2
Wegegeld (bis 2 km) für jede angefangene Stunde bei Nacht
10,50
-
10.3
Wegegeld (2 bis 25 km) durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel
nach Aufwand
-
10.4
Wegegeld (2 bis 25 km) durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis.
nach Aufwand
-
10.5
Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer bei Tag
1,25
-
10.6
Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer bei Nacht
2,50
-
10.7
Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden
0,25
-
10.8
Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen.
10,50 - 20,50
-
11.1
Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten
3,60 - 15,50
-
11.2
Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)
10,30 - 20,50
-
11.3
Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen
10,50 - 26,00
-
12.1
Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich
3,10
-
12.2
Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z. B. Zucker usw.)
Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung
9,50
-
12.14
Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z. B. Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung)
10,50
-
12.15
Photometrie, pro Einzeluntersuchung
10,50
-
13.1
Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, z. B. ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Bremer, Enderlein usw.
10,50 - 31,00
-
14.1
Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes
5,20 - 10,50
-
14.2
Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes
5,20 - 10,50
-
14.3
Grundumsatzbestimmung nach Read
5,20 - 8,00
-
14.4
Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung
10,30 - 26,00
-
14.5
Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung)
10,50 - 20,50
-
14.6
Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen
26,00 - 51,50
-
14.7
Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen
Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten
10,50 - 26,00
-
20.8
Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut
5,50 - 8,00
-
21.1
Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose
10,30 - 26,00
-
21.2
Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte
5,20 - 15,50
-
22.1
Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden
5,50 - 13,00
-
23.1
Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten
5,20 - 15,50
-
24.1
Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme und Reinjektion
10,30 - 13,00
-
24.2
Eigenharninjektion
5,20 - 13,00
-
25.1
Injektion, subkutan
5,20
-
25.2
Injektion, intramuskulär
5,20
-
25.3
Injektion, intravenös, intraarteriell
7,70
-
25.4
intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung
7,20 - 13,00
-
25.5
Injektion, intraartikulär
5,20 - 15,50
-
25.6
Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke
7,70 - 26,00
-
25.7
Infusion
8,70
-
25.8
Dauertropfinfusion
12,80
-
25.9
Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär
7,70 - 13,00
-
25.10
Gasgemischinjektionen, intraarteriell
13,00 - 26,00
-
25.11
HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie)
26,00 - 51,50
-
26.1
Blutentnahme
3,60
-
26.2
Aderlaß
12,80
-
27.1
Setzen von Blutegeln, ggf. einschließlich Verband
10,50 - 31,00
-
27.2
Skarifikation der Haut
5,50 - 10,50
-
27.3
Setzen von Schröpfköpfen, unblutig
5,20 - 8,00
-
27.4
Setzen von Schröpfköpfen, blutig
10,50 - 20,50
-
27.5
Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel
5,20 - 10,50
-
27.6
Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten
10,50 - 26,00
-
27.7
Setzen von Fontanellen
5,20 - 15,50
-
27.8
Setzen von Cantharidenblasen
5,20 - 10,50
-
27.9
Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8)
5,20 - 10,50
-
27.10
Anwendung von Pustulantien
5,20 - 10,20
-
27.11
Baunscheidtieren
10,30 - 20,50
-
27.12
Biersche Stauung
5,20 - 8,00
-
28.1
Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion
7,70 - 15,50
-
28.2
Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen
10,30 - 36,00
-
29.1
Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren
8,00 - 15,50
-
30.1
Spülung des Ohres
8,00 - 15,50
-
30.2
Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff
10,30 - 36,00
-
31.1
Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses
5,20 - 13,00
-
31.2
Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung
5,20 - 10,50
-
32.1
Versorgung einer frischen Wunde: bei einer kleinen Wunde
5,20 - 10,50
-
32.2
Versorgung einer frischen Wunde: bei einer größeren und verunreinigten Wunde
10,30 - 15,50
-
33.1
Verbände (außer zur Wundbehandlung), jedes Mal
5,20 - 15,50
-
33.2
elastische Stütz-, Tape oder Pflasterverbände
5,20 - 15,50
-
33.3
Kompressions- oder Zinkleimverband
5,20 - 13,00
-
34.1
Chiropraktische Behandlung
10,50 - 18,00
-
34.2
Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule
15,40 - 19,00
-
35.1
Osteopathische Behandlung des Unterkiefers
7,70 - 15,50
-
35.2
Osteopathische Behandlung der Schultergelenke
15,40 - 26,00
-
35.3
Osteopathische Behandlung der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel, der Vorderarme und der Fußgelenke
15,40 - 26,00
-
35.4
Osteopathische Behandlung der Schlüsselbeine und der Kniegelenke
5,20 - 15,50
-
35.5
Osteopathische Behandlung der Daumen
5,20 - 13,00
-
35.6
Osteopathische Behandlung der Finger und Zehen
5,20 - 13,00
-
36.1
Leitung eines ansteigenden Vollbades
5,20 - 15,50
-
36.2
Leitung eines ansteigenden Teilbades
5,50 - 8,00
-
36.3
Spezialdarmbad (subaquales Darmbad)
7,70 - 23,00
-
36.4
Kneippsche Güsse
5,50 - 8,00
-
37.1
Teilheißluftbad, z. B. Kopf oder Arm
5,50 - 8,00
-
37.2
Ganzheißluftbad, z. B. Rumpf oder Beine
8,00 - 10,50
-
37.3
Heißluftbad im geschlossenen Kasten
5,20 - 10,50
-
37.4
Elektrisches Vierzellenbad
8,00 - 13,00
-
37.5
Elektrisches Vollbad (Stangerbad)
7,70 - 13,00
-
38.1
Fangopackungen
8,00 - 15,50
-
38.2
Paraffinpackungen, örtliche
8,00 - 15,50
-
38.3
Paraffinganzpackungen
10,50 - 23,00
-
38.4
Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen
10,50 - 31,00
-
39.1
Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen
5,50 - 8,00
-
39.2
Ganzbestrahlungen
7,70 - 10,50
-
39.4
Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte)
5,50 - 15,50
-
39.5
Anwendung der Influenzmaschine
5,50 - 10,50
-
39.6
Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)
5,50 - 8,00
-
39.7
Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen
5,20 - 10,50
-
39.8
Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten
5,50 - 15,50
-
39.9
Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung
8,00 - 18,00
-
39.10
Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten
10,50 - 20,50
-
39.11
Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer)
5,50 - 31,00
-
39.12
Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B. Jono Modulator
5,50 - 26,00
-
39.13
Ultraschall-Behandlung
5,50 - 15,50
-
Beträge in Euro. Die Spannen sind die 1985 erhobenen üblichen Gebühren, keine verbindliche Preisliste.
0 Ziffern ausgewählt
0,00 €
Gut zu wissen
Fragen zur GebüH-Abrechnung
Kurze Antworten auf das, was Kollegen am häufigsten fragen.
Ist die GebüH für Heilpraktiker verbindlich?
Nein. Das Verzeichnis ist eine Erhebung üblicher Honorare aus dem Jahr 1985 und keine Gebührenordnung wie die GOÄ. Du legst dein Honorar selbst fest, musst es aber vor der Behandlung mit dem Patienten vereinbaren. Patienten, private Krankenversicherungen und die Beihilfe vergleichen jede Rechnungszeile trotzdem mit der GebüH.
Was gehört auf eine Heilpraktiker-Rechnung?
Datum der Behandlung, Ziffer und Leistungstext aus der GebüH, das Honorar je Ziffer, die Diagnose und deine Praxisangaben. Private Versicherer prüfen jede Zeile gegen das Verzeichnis, deshalb lohnt sich der Wortlaut der Ziffer.
Was erstatten private Krankenversicherungen und die Beihilfe?
Meist bis zum oberen Wert der Spanne je Ziffer, je nach Tarif auch weniger. Alles darüber braucht eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Patienten vor der Behandlung, sonst bleibt er auf der Differenz sitzen.
Warum sind die Beträge so niedrig?
Weil das Verzeichnis seit 1985 nicht angepasst wurde. Eine Anpassung durch die Verbände würde als Preisabsprache gelten, deshalb bleibt die Tabelle stehen und die Praxis vereinbart höhere Honorare einzeln.
Deine Protokolle können auch verdienen. Bis zu 35 % vom Verkaufspreis.
Du stellst das Protokoll zusammen, wir liefern und rechnen mit dem Patienten ab, du bekommst eine monatliche Gutschrift. Kein Shop, kein Lager, keine Rechnungen auf deiner Seite.