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GebüH-Rechner: das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, durchsuchbar

Jede Ziffer des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) mit ihrer Gebührenspanne. Hake an, was du gemacht hast, trag dein Honorar ein und kopiere die Rechnungszeilen.

Verzeichnis in der Fassung von 1985. Tabelle geprüft am 15. Oktober 2026.

147 von 147 Ziffern
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), alle Ziffern und Gebührenspannen in Euro
AuswählenZifferLeistungSpanneDein Honorar
1Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung12,30 - 20,50-
2Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie15,40 - 41,00-
3Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers4,50-
4Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung16,40 - 22,00-
5Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung8,20 - 20,50-
6Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit17,00 - 24,50-
7Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr19,50 - 28,50-
8Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags15,40 - 27,00-
9.1Hausbesuch, einschließlich Beratung, bei Tag21,50 - 29,50-
9.2Hausbesuch, einschließlich Beratung, in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)24,00 - 32,00-
9.3Hausbesuch, einschließlich Beratung, bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen27,50 - 36,50-
10.1Wegegeld (bis 2 km) für jede angefangene Stunde bei Tag5,50-
10.2Wegegeld (bis 2 km) für jede angefangene Stunde bei Nacht10,50-
10.3Wegegeld (2 bis 25 km) durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittelnach Aufwand-
10.4Wegegeld (2 bis 25 km) durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis.nach Aufwand-
10.5Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer bei Tag1,25-
10.6Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer bei Nacht2,50-
10.7Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden0,25-
10.8Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen.10,50 - 20,50-
11.1Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten3,60 - 15,50-
11.2Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)10,30 - 20,50-
11.3Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen10,50 - 26,00-
12.1Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich3,10-
12.2Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z. B. Zucker usw.)4,60-
12.4Harnuntersuchung, nur Sediment4,60-
12.5Carzinochrom-Reaktion (CCR)17,90-
12.7Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11)18,00-
12.8Blutzuckerbestimmung8,00-
12.9Hämoglobinbestimmung5,50-
12.10Differenzierung des gefärbten Blutausstriches7,70-
12.11Zählung der Leuko- und Erythrozyten5,50-
12.12Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BKS) einschließlich Blutentnahme6,00-
12.13Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung9,50-
12.14Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z. B. Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung)10,50-
12.15Photometrie, pro Einzeluntersuchung10,50-
13.1Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, z. B. ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Bremer, Enderlein usw.10,50 - 31,00-
14.1Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes5,20 - 10,50-
14.2Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes5,20 - 10,50-
14.3Grundumsatzbestimmung nach Read5,20 - 8,00-
14.4Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung10,30 - 26,00-
14.5Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung)10,50 - 20,50-
14.6Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen26,00 - 51,50-
14.7Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen20,50 - 31,00-
14.8Oszillogramm-Methoden5,20 - 25,50-
14.9Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen (Schellong)10,50 - 25,50-
14.10Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zur peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung11,30-
15.1Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar)5,50 - 15,50-
15.2Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnetnach Aufwand-
16.1Elektro Neural-Diagnostik10,50 - 26,00-
16.2Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a.5,20 - 20,50-
16.3Bioelektrische Funktionsdiagnostik15,50 - 41,00-
16.4Hautwiderstandsmessungen5,20 - 26,00-
17.1Neurologische Untersuchung5,20 - 26,00-
18.1Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten5,50 - 10,50-
18.2Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß überschreiten5,50 - 10,50-
19.1Psychotherapie von halbstündiger Dauer15,50 - 26,00-
19.2Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer26,00 - 46,00-
19.3Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes15,50 - 38,50-
19.4Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite15,50-
19.5Psychologische Exploration mit eingehender Beratung15,50 - 46,00-
19.6Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.)15,50 - 38,50-
19.7Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung10,50 - 31,00-
19.8Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose15,50 - 26,00-
20.1Atemtherapeutische Behandlungsverfahren13,00 - 31,00-
20.2Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a. Spezialnervenmassage8,00 - 15,50-
20.3Bindegewebsmassage8,00 - 20,50-
20.4Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)5,50 - 10,50-
20.5Großmassage10,50 - 18,00-
20.6Sondermassagen (Unterwasserdruckstrahlmassage, Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung u.a.)10,50 - 20,50-
20.7Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten10,50 - 26,00-
20.8Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut5,50 - 8,00-
21.1Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose10,30 - 26,00-
21.2Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte5,20 - 15,50-
22.1Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden5,50 - 13,00-
23.1Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten5,20 - 15,50-
24.1Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme und Reinjektion10,30 - 13,00-
24.2Eigenharninjektion5,20 - 13,00-
25.1Injektion, subkutan5,20-
25.2Injektion, intramuskulär5,20-
25.3Injektion, intravenös, intraarteriell7,70-
25.4intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung7,20 - 13,00-
25.5Injektion, intraartikulär5,20 - 15,50-
25.6Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke7,70 - 26,00-
25.7Infusion8,70-
25.8Dauertropfinfusion12,80-
25.9Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär7,70 - 13,00-
25.10Gasgemischinjektionen, intraarteriell13,00 - 26,00-
25.11HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie)26,00 - 51,50-
26.1Blutentnahme3,60-
26.2Aderlaß12,80-
27.1Setzen von Blutegeln, ggf. einschließlich Verband10,50 - 31,00-
27.2Skarifikation der Haut5,50 - 10,50-
27.3Setzen von Schröpfköpfen, unblutig5,20 - 8,00-
27.4Setzen von Schröpfköpfen, blutig10,50 - 20,50-
27.5Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel5,20 - 10,50-
27.6Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten10,50 - 26,00-
27.7Setzen von Fontanellen5,20 - 15,50-
27.8Setzen von Cantharidenblasen5,20 - 10,50-
27.9Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8)5,20 - 10,50-
27.10Anwendung von Pustulantien5,20 - 10,20-
27.11Baunscheidtieren10,30 - 20,50-
27.12Biersche Stauung5,20 - 8,00-
28.1Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion7,70 - 15,50-
28.2Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen10,30 - 36,00-
29.1Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren8,00 - 15,50-
30.1Spülung des Ohres8,00 - 15,50-
30.2Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff10,30 - 36,00-
31.1Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses5,20 - 13,00-
31.2Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung5,20 - 10,50-
32.1Versorgung einer frischen Wunde: bei einer kleinen Wunde5,20 - 10,50-
32.2Versorgung einer frischen Wunde: bei einer größeren und verunreinigten Wunde10,30 - 15,50-
33.1Verbände (außer zur Wundbehandlung), jedes Mal5,20 - 15,50-
33.2elastische Stütz-, Tape oder Pflasterverbände5,20 - 15,50-
33.3Kompressions- oder Zinkleimverband5,20 - 13,00-
34.1Chiropraktische Behandlung10,50 - 18,00-
34.2Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule15,40 - 19,00-
35.1Osteopathische Behandlung des Unterkiefers7,70 - 15,50-
35.2Osteopathische Behandlung der Schultergelenke15,40 - 26,00-
35.3Osteopathische Behandlung der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel, der Vorderarme und der Fußgelenke15,40 - 26,00-
35.4Osteopathische Behandlung der Schlüsselbeine und der Kniegelenke5,20 - 15,50-
35.5Osteopathische Behandlung der Daumen5,20 - 13,00-
35.6Osteopathische Behandlung der Finger und Zehen5,20 - 13,00-
36.1Leitung eines ansteigenden Vollbades5,20 - 15,50-
36.2Leitung eines ansteigenden Teilbades5,50 - 8,00-
36.3Spezialdarmbad (subaquales Darmbad)7,70 - 23,00-
36.4Kneippsche Güsse5,50 - 8,00-
37.1Teilheißluftbad, z. B. Kopf oder Arm5,50 - 8,00-
37.2Ganzheißluftbad, z. B. Rumpf oder Beine8,00 - 10,50-
37.3Heißluftbad im geschlossenen Kasten5,20 - 10,50-
37.4Elektrisches Vierzellenbad8,00 - 13,00-
37.5Elektrisches Vollbad (Stangerbad)7,70 - 13,00-
38.1Fangopackungen8,00 - 15,50-
38.2Paraffinpackungen, örtliche8,00 - 15,50-
38.3Paraffinganzpackungen10,50 - 23,00-
38.4Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen10,50 - 31,00-
39.1Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen5,50 - 8,00-
39.2Ganzbestrahlungen7,70 - 10,50-
39.4Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte)5,50 - 15,50-
39.5Anwendung der Influenzmaschine5,50 - 10,50-
39.6Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)5,50 - 8,00-
39.7Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen5,20 - 10,50-
39.8Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten5,50 - 15,50-
39.9Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung8,00 - 18,00-
39.10Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten10,50 - 20,50-
39.11Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer)5,50 - 31,00-
39.12Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B. Jono Modulator5,50 - 26,00-
39.13Ultraschall-Behandlung5,50 - 15,50-

Beträge in Euro. Die Spannen sind die 1985 erhobenen üblichen Gebühren, keine verbindliche Preisliste.

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Gut zu wissen

Fragen zur GebüH-Abrechnung

Kurze Antworten auf das, was Kollegen am häufigsten fragen.

Ist die GebüH für Heilpraktiker verbindlich?

Nein. Das Verzeichnis ist eine Erhebung üblicher Honorare aus dem Jahr 1985 und keine Gebührenordnung wie die GOÄ. Du legst dein Honorar selbst fest, musst es aber vor der Behandlung mit dem Patienten vereinbaren. Patienten, private Krankenversicherungen und die Beihilfe vergleichen jede Rechnungszeile trotzdem mit der GebüH.

Was gehört auf eine Heilpraktiker-Rechnung?

Datum der Behandlung, Ziffer und Leistungstext aus der GebüH, das Honorar je Ziffer, die Diagnose und deine Praxisangaben. Private Versicherer prüfen jede Zeile gegen das Verzeichnis, deshalb lohnt sich der Wortlaut der Ziffer.

Was erstatten private Krankenversicherungen und die Beihilfe?

Meist bis zum oberen Wert der Spanne je Ziffer, je nach Tarif auch weniger. Alles darüber braucht eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Patienten vor der Behandlung, sonst bleibt er auf der Differenz sitzen.

Warum sind die Beträge so niedrig?

Weil das Verzeichnis seit 1985 nicht angepasst wurde. Eine Anpassung durch die Verbände würde als Preisabsprache gelten, deshalb bleibt die Tabelle stehen und die Praxis vereinbart höhere Honorare einzeln.

Quelle: Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH), Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, GebüH 85/2002

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