Gebührenordnung für Heilpraktiker: was du berechnen darfst

Was die GebüH ist, warum sie nicht verbindlich ist, wie du dein Honorar vereinbarst, was Beihilfe und PKV erstatten und was auf die Rechnung gehört.

Vitalmyn TeamRedaktionVeröffentlicht 19. Oktober 202611 Min. Lesezeit
Eine Frau sitzt an einem Holzschreibtisch und geht mit einem Taschenrechner Belege durch, daneben eine Tasse Kaffee.

Eine neue Patientin fragt, was eine Sitzung kostet und ob ihre Versicherung das zurückzahlt. Du schlägst eine Gebührenliste auf, deren Preise von 1985 stammen. Als Heilpraktiker legst du dein Honorar selbst fest, und die GebüH ist eine Liste dessen, was Praxen üblicherweise berechnet haben, kein Gesetz. Dieser Ratgeber erklärt, was die GebüH ist, was sie für deine Preise bedeutet, was Beihilfe und private Versicherungen erstatten und was auf deiner Rechnung stehen muss.

Jeder Abschnitt verlinkt die Quelle, auf der er beruht. So kannst du den Originalwortlaut selbst nachlesen.

Was ist die GebüH und ist sie verbindlich?

Die GebüH ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, eine Liste durchschnittlicher Gebühren für Leistungen von Heilpraktikern. Die meisten nennen sie Gebührenordnung für Heilpraktiker, doch der Name verspricht mehr, als sie ist. Sie ist keine Gebührenordnung mit Gesetzeskraft. Sie zeigt, was Praxen üblicherweise berechnet haben, und Versicherungen nutzen sie, um zu entscheiden, was sie erstatten (BDH, Gebührenverzeichnis).

Ärzte rechnen nach der GOÄ ab, einer Gebührenordnung, die per Bundesverordnung gilt. Für Heilpraktiker gibt es nichts Vergleichbares. Der Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH) stellt fest, dass es keine landes- oder bundesrechtlich verbindliche Gebührenordnung gibt und dass die GebüH eine Orientierungshilfe für Versicherungen und andere Kostenträger ist (BDH).

Die Zahlen stammen aus einer statistischen Umfrage unter Heilpraktikern von 1985. Sechs Berufsverbände haben das Ergebnis veröffentlicht: BDH, FDH, FH, FVDH, UDH und VDH. Die Beträge wurden mit einer kleinen Anpassung in Euro umgerechnet, und die Fassung vom 1. Januar 2002 ist bis heute in Gebrauch (BDH). Der BDH selbst nennt die Liste veraltet, weil sie nie an die heutigen Kosten angepasst wurde.

Die GebüH erfüllt in deiner Praxis also drei Aufgaben. Sie gibt dir eine Struktur aus nummerierten Leistungen, den Ziffern. Sie gibt dir je Leistung eine Spanne, die Patienten und Versicherungen kennen. Und sie gibt Versicherungen einen Bezugspunkt für die Erstattung. Deinen Preis legt sie nicht fest.

Eine Leistung, drei verschiedene Zahlen: die GebüH-Spanne aus der Umfrage von 1985, das Honorar, das du mit deinem Patienten vereinbarst, und der Höchstbetrag, den die Beihilfe anerkennt.
Eine Leistung, drei verschiedene Zahlen: die GebüH-Spanne aus der Umfrage von 1985, das Honorar, das du mit deinem Patienten vereinbarst, und der Höchstbetrag, den die Beihilfe anerkennt.

Wie legst du dein Honorar nach deutschem Recht fest?

Dein Honorar ist das, was du mit deinem Patienten vereinbarst. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), und der Patient schuldet die vereinbarte Vergütung (§ 630a BGB). Hast du nie einen Betrag genannt, füllt das Gesetz die Lücke. Wo es keine amtliche Taxe gibt, gilt die übliche Vergütung als vereinbart (§ 612 BGB).

Bei dieser üblichen Vergütung kommt die GebüH ins Spiel. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) erklärt es so: Das Honorar wird nach billigem Ermessen nach § 315 BGB bestimmt, und ein Patient, dem vorher nichts gesagt wurde, darf annehmen, dass es innerhalb der GebüH-Spanne liegt (FDH, § 315 BGB). Einfach gesagt: Sagst du nichts, wird die alte Liste zu deinem Preis.

Der Ausweg ist, das Honorar vor der ersten Sitzung zu vereinbaren. Drei Gewohnheiten halten das sauber.

  • Nenne deinen Preis je Leistung oder je Zeiteinheit, bevor die Behandlung beginnt, schriftlich, wo es geht. Eine unterschriebene Honorarvereinbarung ist die stärkste Form.
  • Sag dem Patienten, welche GebüH-Ziffer du auf die Rechnung schreibst. Versicherungen lesen die Ziffer, nicht deine Beschreibung.
  • Sag klar, dass die Erstattung vom eigenen Versicherungsvertrag des Patienten abhängt. Was eine Versicherung zahlt, kannst du nicht versprechen.

Ein Honorar über der GebüH-Spanne ist rechtmäßig, wenn es vereinbart wurde. Anbieter von Abrechnungssoftware beschreiben das Zwei- bis Zweieinhalbfache der Spanne als üblich, wenn es vorher angekündigt wurde, und warnen, dass Versicherungen nicht angekündigte höhere Honorare auf die Liste kürzen (Patientify, 2026). Das ist eine Beobachtung aus dem Markt, keine Regel. Die Regel ist einfacher. Vorher vereinbart, gilt. Auf der Rechnung überrascht, gilt nicht.

Wie sehen die GebüH-Ziffern aus?

Die GebüH ordnet Leistungen in nummerierte Ziffern, jede mit einer Spanne in Euro. Die ersten acht Ziffern decken allgemeine Leistungen wie Untersuchung und Beratung ab. Spätere Kapitel betreffen schriftliche Gutachten, Laborleistungen, Injektionen, Akupunktur, chiropraktische und osteopathische Behandlung, Bäder und physikalische Therapie. Die vollständige Liste ist öffentlich, zum Beispiel als PDF im PKV-Serviceportal (PKV-Serviceportal, GebüH als PDF).

Am häufigsten brauchst du die Ziffern für Untersuchung und Beratung. Das sind die Spannen der Fassung von 2002, daneben der Höchstbetrag der Beihilfe aus dem nächsten Abschnitt.

ZifferLeistung, kurzGebüH-Spanne (2002)Höchstbetrag Beihilfe (BBhV)
1Eingehende Untersuchung über das übliche Maß hinaus12,30 bis 20,50 Euro12,50 Euro
2Vollständige Anamnese, homöopathisch15,40 bis 41,00 Euro35,00 Euro (2b), 80,00 Euro für eine Erstanamnese von mindestens einer Stunde (2a)
3Kurze Auskunft oder Folgeverordnung4,50 Euro3,00 Euro
4Eingehende Beratung von mindestens 10 bis 15 Minuten16,20 bis 22,00 Euro18,50 Euro
5Beratung, auch telefonisch, bei Bedarf mit kurzer Untersuchung8,20 bis 20,50 Euro9,00 Euro
9.1Hausbesuch am Tag, einschließlich Beratung21,50 bis 29,50 Euro24,00 Euro
21.1Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose10,30 bis 26,00 Euro23,00 Euro

GebüH-Spannen aus dem PDF des PKV-Serviceportals und dem Ratgeber von Patientify; Höchstbeträge der Beihilfe aus Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Die Anlage wurde zuletzt im Oktober 2025 geändert.

Zwei Dinge fallen auf. Die Spannen sind niedrig, weil es Preise von 1985 mit einer Euro-Umrechnung sind. Und der Höchstbetrag der Beihilfe liegt meist innerhalb der Spanne, nah am unteren Ende. Eine Praxis, die am oberen Ende der Spanne abrechnet, liegt bei den meisten Ziffern schon über dem, was die Beihilfe anerkennt.

Um eine Ziffer nachzuschlagen und eine Rechnung zusammenzurechnen, nutze unseren kostenlosen GebüH-Rechner. Er enthält alle 147 Ziffern der Liste mit ihren Spannen, und du kannst die Summe kopieren oder drucken.

Wie viel erstatten Beihilfe und private Versicherungen?

Die Beihilfe erstattet einen Anteil eines festen Höchstbetrags je GebüH-Ziffer. Private Versicherungen erstatten, was der Tarif des Patienten vorsieht. In beiden Fällen geht das Geld an den Patienten, nicht an dich. Dein Anspruch richtet sich gegen den Patienten, und der Anspruch des Patienten richtet sich gegen die Versicherung.

Beihilfe: ein Höchstbetrag je Ziffer, dann ein Prozentsatz

Beamte und ihre Familien erhalten Beihilfe, einen staatlichen Zuschuss zu Krankheitskosten. Für Leistungen von Heilpraktikern erkennen die Bundesregeln ein Honorar nur bis zu dem Höchstbetrag an, der in Anlage 2 der BBhV steht (Anlage 2 BBhV, § 6 BBhV). Alles über diesem Höchstbetrag ist nicht beihilfefähig, auch wenn es sauber vereinbart wurde.

Die Beihilfe zahlt dann ihren Anteil an diesem Höchstbetrag. Der Anteil ist der Bemessungssatz, meist 50, 70 oder 80 Prozent, je nach persönlicher Lage (§ 46 BBhV). Bei einer Ziffer mit einem Höchstbetrag von 18,50 Euro und einem Bemessungssatz von 50 Prozent zahlt die Beihilfe 9,25 Euro. Den Rest trägt der Patient, oft über einen privaten Ergänzungstarif.

Die Bundesregeln gelten für Bundesbeamte. Jedes Land hat eine eigene Beihilfeverordnung mit eigener Tabelle. Nordrhein-Westfalen nutzt eine eigene Liste von Höchstbeträgen, und Bayern führt seine Beträge in Anlage 1 seiner eigenen Verordnung (Beihilfe NRW, Heilpraktiker, BayBhV, Anlage 1). Frag einen Patienten mit Beihilfe, welche Stelle zahlt, und prüfe diese Tabelle.

Private Versicherungen: es kommt auf den Tarif an

Eine private Krankenversicherung erstattet Leistungen von Heilpraktikern nur, wenn der Tarif des Patienten sie einschließt. Manche Volltarife decken einen großen Teil der GebüH-Spanne. Ergänzungstarife begrenzen den Jahresbetrag oft, zum Beispiel auf 500 oder 1.000 Euro (Patientify, 2026). Manche Tarife erstatten für Heilpraktiker gar nichts.

Viele Tarife begrenzen die Erstattung außerdem auf Methoden aus dem Hufelandverzeichnis, einem Katalog naturheilkundlicher Therapien, den die Hufelandgesellschaft führt (Hufelandgesellschaft). Die GebüH sagt, was eine Leistung wert ist. Das Hufelandverzeichnis sagt, ob die Methode als anerkannt gilt. Bei einem privaten Tarif muss unter Umständen beides passen.

Deine Rechnung geht an den Patienten. Der Patient bezahlt dich und reicht die Rechnung bei der Versicherung oder Beihilfestelle ein, die dem Patienten erstattet. Von der Versicherung an die Praxis fließt kein Geld.
Deine Rechnung geht an den Patienten. Der Patient bezahlt dich und reicht die Rechnung bei der Versicherung oder Beihilfestelle ein, die dem Patienten erstattet. Von der Versicherung an die Praxis fließt kein Geld.

Die praktische Folge ist ein Satz auf deiner Preisliste und auf deiner Website: Der Patient bezahlt die Rechnung, und die Erstattung hängt von seinem eigenen Vertrag ab.

Was muss auf einer Heilpraktiker-Rechnung stehen?

Eine Rechnung, die eine Versicherung oder Beihilfestelle bearbeiten kann, nennt die Praxis, den Patienten, das Datum jeder Behandlung, eine Diagnose und jede Leistung mit GebüH-Ziffer und Betrag. Sie enthält den Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung und deine Unterschrift. Fehlt eines davon, kommt die Erstattung mit einer Rückfrage zurück.

Es gibt kein einzelnes Gesetz, das diese Angaben für Heilpraktiker-Rechnungen aufzählt. Sie ergeben sich aus dem, was Versicherungen und Beihilfestellen in der Praxis verlangen, und Abrechnungsratgeber für den Beruf sind sich bei der Liste einig (Patientify, 2026). Der BDH ergänzt, dass der Prüfer bei der Versicherung ein schlüssiges Behandlungskonzept erkennen können muss, das zur angegebenen Diagnose passt (BDH).

Die acht Angaben, auf die eine Versicherung bei einer Heilpraktiker-Rechnung achtet: Angaben zur Praxis, Angaben zum Patienten, Behandlungsdatum, Diagnose, GebüH-Ziffer je Leistung, Betrag je Position, Hinweis auf die Steuerbefreiung und Unterschrift.
Die acht Angaben, auf die eine Versicherung bei einer Heilpraktiker-Rechnung achtet: Angaben zur Praxis, Angaben zum Patienten, Behandlungsdatum, Diagnose, GebüH-Ziffer je Leistung, Betrag je Position, Hinweis auf die Steuerbefreiung und Unterschrift.

Ein paar davon brauchen eine kurze Erklärung.

  • Die Diagnose. Versicherungen wollen zunehmend einen ICD-10-Code neben dem Freitext. Schreib den Code, den du aus deiner Dokumentation begründen kannst.
  • Das Datum. Jeder Behandlungstag in einer eigenen Zeile, mit dem genauen Tag. Ein Monat allein reicht nicht.
  • Die Ziffer. Eine GebüH-Ziffer je Leistung, mit dem kurzen Leistungstext aus der Liste. Rechnest du über der Spanne ab, steht das vereinbarte Honorar in der Zeile, nicht die Spanne.
  • Der Steuerhinweis. Heilbehandlungen als Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, und die Rechnung sagt das (§ 4 UStG). Leistungen, die keine Heilbehandlung sind, etwa ein Vortrag oder ein Produktverkauf, sind steuerpflichtig und gehören auf eine eigene Rechnung.

Eine Rechnungsnummer und ein Zahlungsziel braucht die Erstattung nicht. Sie erleichtern aber deine eigene Buchhaltung und sind Pflicht, wenn du Rechnungen für steuerpflichtige Leistungen schreibst.

Gibt es eine GebüH 2026?

Nein. Es gibt keine Ausgabe der GebüH für 2026. Die Fassung vom 1. Januar 2002 ist die aktuelle, und sie beruht weiter auf der Umfrage von 1985. Der BDH beschreibt sie als im Grunde veraltet und nennt keine geplante Aktualisierung (BDH).

Was sich ändert, ist die Seite der Beihilfe. Die Höchstbeträge des Bundes in Anlage 2 der BBhV werden per Verordnung festgelegt und wurden zuletzt im Oktober 2025 geändert (Anlage 2 BBhV). Fragt eine Patientin mit Beihilfe, warum ihre Erstattung anders aussieht als im letzten Jahr, ist diese Tabelle der erste Ort zum Nachsehen.

Für deine eigenen Preise führt die Suche nach einer aktuellen Jahresfassung ins Leere. Was du jedes Jahr aktualisieren kannst, ist deine Honorarvereinbarung.

Deckt die GebüH Psychotherapie, Osteopathie und Physiotherapie ab?

Die GebüH hat Ziffern für manuelle und physikalische Behandlungen, aber sie wurde 1985 für eine allgemeine Naturheilpraxis geschrieben. Ein Heilpraktiker, der auf Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkt ist, findet wenige passende Ziffern und berechnet diese Leistungen nach Zeit in einer Honorarvereinbarung.

Die Tabelle der Beihilfe zeigt, welche Kapitel es gibt. Chiropraktische Behandlung steht unter Ziffer 34, osteopathische Behandlung einzelner Gelenke unter Ziffer 35, Massage und physikalische Therapie unter Ziffer 20, Bäder und Elektrotherapie unter den Ziffern 36 bis 39 (Anlage 2 BBhV). Eine vollständige osteopathische Sitzung, wie sie heute üblich ist, passt nicht zu den Einzelgelenk-Ziffern von 1985. Deshalb vereinbaren viele Praxen ein Sitzungshonorar und nennen auf der Rechnung die nächstliegende Ziffer.

Bei Psychotherapie prüfe vor der ersten Sitzung den Tarif deines Patienten. Viele private Tarife und Beihilferegeln behandeln Psychotherapie durch einen Heilpraktiker anders als körperliche Behandlung, und manche schließen sie aus. Das vereinbarte Honorar gilt in jedem Fall. Die Erstattung nicht.

Ein kurzer Check, bevor du die nächste Rechnung schickst

  • Hast du das Honorar vor der Behandlung vereinbart, möglichst schriftlich? (§ 612 BGB)
  • Hat jede Zeile eine GebüH-Ziffer, den Leistungstext und den Betrag? Der GebüH-Rechner gibt dir alle drei.
  • Hat jede Zeile das genaue Behandlungsdatum?
  • Gibt es eine Diagnose, die die Versicherung lesen kann, mit ICD-10-Code, wo du ihn begründen kannst?
  • Enthält die Rechnung den Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG? (§ 4 UStG)
  • Ist sie unterschrieben?
  • Bei einer Patientin mit Beihilfe: Weißt du, welche Landestabelle gilt, und hast du ihr gesagt, dass Beträge über dem Höchstbetrag sie selbst zahlt? (Anlage 2 BBhV)
  • Bei einer privat versicherten Patientin: Hast du gesagt, dass die Erstattung von ihrem Tarif abhängt?

Bist du Mitglied in einem Berufsverband, nutze auch dessen Abrechnungsratgeber. BDH und FDH geben beide einen für Mitglieder heraus.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sprich für deinen eigenen Fall mit deinem Steuerberater oder einem Anwalt. Alle Gesetzestexte wurden am 17. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen.

Über diesen Blog

Diesen Blog schreibt das Team von Vitalmyn. Wir bauen einen Bestelldienst für Praxisempfehlungen und schreiben Ratgeber zur geschäftlichen Seite einer Heilpraktikerpraxis in Deutschland.

Häufige Fragen

Ist die GebüH für Heilpraktiker verbindlich?

Nein. Die GebüH ist eine Liste durchschnittlicher Gebühren, die sechs Berufsverbände nach einer Umfrage von 1985 veröffentlicht haben. Eine Gebührenordnung mit Gesetzeskraft gibt es für Heilpraktiker nicht. Dein Honorar ist das, was du nach dem BGB mit deinem Patienten vereinbarst.

Darf ein Heilpraktiker mehr als die GebüH berechnen?

Ja, wenn das Honorar vor der Behandlung vereinbart wurde, am besten schriftlich. Ohne Vereinbarung gilt die übliche Vergütung, und Gerichte und Versicherungen lesen die GebüH-Spanne als übliche Vergütung. Versicherungen und Beihilfe erstatten trotzdem nur, was der Tarif des Patienten oder die Tabelle der Beihilfe zulässt.

Was zahlt die Beihilfe für Leistungen von Heilpraktikern?

Die Beihilfe erkennt ein Honorar nur bis zum Höchstbetrag je GebüH-Ziffer in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung an und zahlt davon den persönlichen Bemessungssatz, meist 50, 70 oder 80 Prozent. Jedes Land hat eine eigene Tabelle und einen eigenen Satz.

Gibt es eine neue GebüH für 2026?

Nein. Die aktuelle GebüH ist die Fassung vom 1. Januar 2002, die weiter auf der Umfrage von 1985 beruht. Was sich ändert, sind die Höchstbeträge der Beihilfe, zuletzt geändert im Oktober 2025.

Quellen

  1. BDH: das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
  2. FDH: das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
  3. PKV-Serviceportal: die GebüH als PDF
  4. § 612 BGB - die übliche Vergütung
  5. § 630a BGB - der Behandlungsvertrag
  6. § 315 BGB - billiges Ermessen
  7. Anlage 2 BBhV - Höchstbeträge für Leistungen von Heilpraktikern
  8. § 6 BBhV - beihilfefähige Aufwendungen
  9. § 46 BBhV - der Bemessungssatz
  10. § 4 UStG - Steuerbefreiung für Heilbehandlungen
  11. Beihilfe Nordrhein-Westfalen: Leistungen von Heilpraktikern
  12. Bayern: Anlage 1 BayBhV
  13. Hufelandgesellschaft: das Hufelandverzeichnis
  14. Patientify: Ratgeber zur GebüH-Abrechnung, 2. Oktober 2026

Geschrieben von

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Redaktion

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