Von Versicherern erwartet, nicht vom Gesetz
Die GebüH-Ziffer je Zeile, die Diagnose, wenn der Patient bei einer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe einreicht, deine Bankverbindung und ein Zahlungsziel.
Erstelle deine Heilpraktiker-Rechnung in zwei Minuten. Wähle Ziffern aus dem Gebührenverzeichnis (GebüH), ergänze Produkte mit der richtigen Umsatzsteuer und drucke die Rechnung als PDF. Jede Pflichtangabe wird beim Tippen geprüft. Deine Praxisdaten bleiben in deinem Browser, Patientendaten werden nie gespeichert.
Nichts, was du eintippst, verlässt deinen Browser. Deine Praxisdaten merkt sich nur dieses Gerät, und nur wenn du auf „Praxisdaten merken“ klickst. Patientendaten und Zeilen werden nie gespeichert.
Pflichtangaben nach § 14 UStG geprüft am 22. Oktober 2026. Hinweise, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Noch keine Zeile. Füge eine GebüH-Ziffer, eine Leistung oder ein Produkt hinzu.
Checkliste
Das Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 4 UStG) legt fest, was auf einer Rechnung stehen muss, auch wenn deine Behandlung umsatzsteuerfrei ist. Das Tool prüft jede Angabe beim Tippen.
Die GebüH-Ziffer je Zeile, die Diagnose, wenn der Patient bei einer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe einreicht, deine Bankverbindung und ein Zahlungsziel.
§ 33 UStDV erlaubt eine kürzere Rechnung: ohne Rechnungsnummer, ohne Steuernummer, ohne Patientenadresse. Das Tool zeigt einen Hinweis, wenn deine Rechnung darunter fällt.
Jede GebüH-Ziffer im Rechnungs-Tool kommt mit ihrem offiziellen Leistungstext und der üblichen Gebühr, die du anpassen kannst. Private Krankenversicherungen vergleichen jede Zeile mit dem Verzeichnis, deshalb zählt der genaue Wortlaut. Wenn du Ziffern erst vergleichen willst, nutze den GebüH-Rechner.
Gut zu wissen
Kurze Antworten auf das, was Kollegen am häufigsten fragen.
Oft ja, als Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen, die von Einkommen und Familie abhängt. Die Rechnung ist der Nachweis, deshalb muss sie die Behandlung nennen.
Diese Seite. Sie läuft in deinem Browser, braucht kein Konto und druckt ein PDF. Wenn du viele Rechnungen im Monat schreibst, lohnt sich eine Praxissoftware mit Patientenakten und Zahlungserinnerungen.
Eine Zeile je Leistung, mit Datum, GebüH-Ziffer und Leistungstext. Versicherer prüfen jede Zeile gegen das Verzeichnis, deshalb behalte den Wortlaut bei.
Behandlungen sind nach § 4 Nr. 14 a UStG umsatzsteuerfrei, und die Rechnung sagt das. Produkte nicht: Nahrungsergänzung hat meist 7 %, trinkbare 19 %. Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) berechnest du keine Umsatzsteuer und druckst stattdessen diesen Hinweis.
Dieselben Regeln. Nutze die Psychotherapie-Ziffern des Gebührenverzeichnisses (Abschnitt 19) oder eine freie Leistungszeile mit dem vereinbarten Honorar.
Nur wenn der Patient die Rechnung einreichen will. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe brauchen sie, um die Rechnung zu prüfen. Sie ist eine Gesundheitsangabe, deshalb ist sie zunächst aus, und du schaltest sie je Rechnung ein.
Nicht für Patienten. E-Rechnungen sind nur zwischen Unternehmen Pflicht. Wenn du einem Unternehmen etwas berechnest, zum Beispiel einen Gesundheitstag im Betrieb, ist ein PDF noch bis Ende 2026 erlaubt, für kleinere Praxen bis Ende 2027.
Acht Jahre ab Ende des Jahres, in dem du sie ausgestellt hast (§ 14b UStG). Patientenakten bleiben zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f BGB).
Bis zu einem festen Höchstbetrag je Ziffer (Anlage 2 BBhV), zum Beispiel 12,50 € für Ziffer 1 und 18,50 € für Ziffer 4. Was darüber liegt, trägt der Patient.
Nur deine Praxisdaten, auf diesem Gerät, wenn du auf „Praxisdaten merken“ klickst. Patientendaten und Rechnungszeilen werden nie gespeichert und verlassen deinen Browser nie.
Hinweise, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Geprüft am 22. Oktober 2026.
Produktzeilen bedeuten Umsatzsteuer, Lager und Buchhaltung. Mit einem Protokoll liefern wir und rechnen mit dem Patienten ab, und du bekommst eine monatliche Gutschrift.